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bad-Broschüre erklärt, was für die Einstufung in die neuen Pflegegrade wichtig ist

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird ab dem 1. Januar 2017 das bestehende Begutachtungsverfahren durch ein „Neues Begutachtungs-Assessment“ (NBA) ersetzt. Im Rahmen des Assessments werden alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit begutachtet – und zwar unabhängig davon, ob sie auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruhen.

Ausschlaggebend für die Einstufung in einen der fünf neuen Pflegegrade ist dann der Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen – damit wird endlich ein weitreichender Paradigmenwechsel in diesem Bereich eingeleitet.

Damit Pflegedienste und -einrichtungen sich auf die Neuerungen gut vorbereiten können, hat der bad e.V. eine Broschüre entwickelt, die die wichtigsten Aspekte zusammenfasst und so eine Hilfestellung im Arbeitsalltag sein wird. So werden unter anderem die sechs Module (– Mobilität, – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, – Selbstversorgung, – Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte) vorgestellt, die in den Einstufungsvorgang einfließen.

Erhältlich ist die 32-seitige Broschüre im DIN A5 Format ab sofort in der bad-Bundesgeschäftsstelle (1 € für bad-Mitglieder, 3 € für Nicht-Mitglieder, zzgl. Porto).
Die bad-Bundesgeschäftsstelle befindet sich in 45326 Essen in der Krablerstraße 136.




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