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Das Pflegestärkungsgesetz III ist ein Gesetz geprägt von Misstrauen

Zur Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes III im Deutschen Bundestag erklärt bpa-Präsident Bernd Meurer:
„Der bpa sieht mit Sorge, dass ein erhebliches Misstrauen des Gesetzgebers gegenüber den Pflegeheimen deutlich wird. Nachdem mit Müh und Not verhindert werden konnte, dass per budgetneutraler Umstellung die Pflegeheime zu den Verlierern im PSG II wurden, erleben wir jetzt eine Ausweitung der Kontroll- und Nachweispflichten.

Wo selbst tarifgebundene Pflegeheime ihre Tariftreue permanent nachweisen müssen, erfolgt nun eine weitgehende Abwendung von der wettbewerblichen Ausgestaltung der Pflegeversicherung.

Wir werden im nächsten Jahr sehr genau beobachten, ob die jetzt ins Gesetz aufgenommene zwingende Berücksichtigung der Unternehmerrisiken tatsächlich geeignet ist, die Existenz gerade der familiengeführten Einrichtungen und Dienste zu sichern und obendrein ausreichend Anreize liefert, in den dringend notwendigen Ausbau der pflegerischen Infrastruktur zu investieren. Wieder einmal ist zu erkennen, dass die Politik offenbar glaubt, dass Pflege lediglich aus einem Pflegebedürftigen und einer Pflegekraft besteht. Dass es hier auch noch Unternehmer geben muss, die das Ganze organisieren und verantworten, scheint nicht von Bedeutung zu sein.

Seitens der Kommunen wird bisher bestenfalls ein Verhinderungsinteresse deutlich, vornehm versteckt hinter einem schwammigen Quartiersgedanken. Geld in die Hand nehmen und pflegerische Infrastruktur finanzieren wollen weder Kommunen noch Bundesländer. Mit einer Destabilisierung der Träger von Pflegeeinrichtungen und hier insbesondere der privaten Anbieter steuert der Gesetzgeber sehenden Auges in Versorgungsrisiken.“
Quelle: Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.




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