Die Altenpflege wird der große Gewinner der Generalistik sein
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. hat in einer am Montag, den 04. April 2016 veröffentlichten Mitteilung seitens der Landesgeschäftsstelle in Nordrhein-Westfalen erneut den Untergang der Altenpflege durch die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung prognostiziert. Als Kernargument wurde wieder einmal die in NRW gestiegene Zahl der Altenpflege-Auszubildenden angeführt.
Auch den Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e. V. freut der Zuwachs an Altenpflege-Auszubildenden sehr. Die Gründe hierfür stellen sich jedoch nicht so eindimensional dar, wie oft vorgegeben wird. Einer der zentralen Gründe für den Zuwachs ist die Einführung des Umlageverfahrens für die Kosten der Altenpflegeausbildung. Dies hat zunächst einmal überhaupt nichts mit einer generalistischen Pflegeausbildung zu tun. Viel interessanter wäre es, wenn sich die Generalistikgegner einmal die Verweildauer in den Pflegeberufen anschauen würden. Diese ist, gerade in der Altenpflege, weiterhin erschreckend niedrig.
„Hier kann ich Staatssekretär Laumann nur beipflichten, wenn er sagt, dass Anstellungsträger, die keinen Tariflohn zahlen, es nicht gut mit der Pflege meinen“, so Carsten Drude (Vorsitzender BLGS e. V.) in einer Stellungnahme in Berlin.
Die Finanzierung der zukünftigen gemeinsamen Pflegeausbildung wird ebenfalls im Umlageverfahren ausgestaltet werden. Es liegt beim jeweiligen Anstellungsträger, für alle Auszubildenden, egal aus welchem Setting sie kommen, attraktive Rahmenbedingungen zu bieten. Die Gesamtzahl der Schüler wird in der Generalistik nicht sinken, im Gegenteil: die jeweilige Einrichtung wird viel mehr Auszubildende sehen, die ihre Einrichtung durchlaufen müssen.
„Durch sinnvoll strukturierte Rotationspläne, die durch die Pflegebildungseinrichtung gestaltet werden, kann es gelingen, den Pflegeberuf für alle Altersgruppen und in jedem pflegerischen Setting attraktiv zu gestalten“ so Drude weiter in der Erklärung.
Erfreulich aus Sicht des BLGS ist es, dass das Gesetzgebungsverfahren nun nicht mehr zu stoppen ist und sich im parlamentarischen Diskurs Möglichkeiten bieten, sich konstruktiv daran zu beteiligen.