Einheitliche Regelungen für die Intensivpflege in Berlin und Brandenburg
Seit wenigen Tagen gibt es in Berlin und Brandenburg erstmals eine einheitliche Vereinbarung zwischen allen Krankenkassen und den in der ambulanten Intensivpflege tätigen privaten Pflegediensten. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) hat damit nach monatelangen Verhandlungen dem Flickwerk hinsichtlich der vertraglichen Anforderungen ein Ende gemacht.
„Zuvor fehlten einheitliche Standards, beispielsweise zu Struktur- oder Prozessqualität. Jede Krankenkasse hatte entweder unterschiedliche oder überhaupt keine Vorgaben. Orientiert an den seitens des bpa-Bundesverbandes entwickelten Empfehlungen zur Qualifikation der eingesetzten Pflegefachkräfte wurden nun einheitliche Normen vereinbart“, erklärt der Berliner bpa-Landesvorsitzende Dietrich Lange.
Der bpa hat mit den Krankenkassen für die bei ihm organisierten ambulanten Pflegedienste neben neuen Vergütungssätzen auch gleiche inhaltliche Anforderungen an die Erbringung von Leistungen in der ambulanten Intensivversorgung vereinbart. „Wir haben gemeinsam mit den Kassen einen Anforderungsrahmen in der Intensivpflege vertraglich geregelt, der ein umfassendes und hohes Qualitätsniveau der Versorgung sichert. So werden die Dienste unter anderem eine auf die ambulante Intensivpflege spezialisierte Fachbereichsleitung einsetzen“, erläutert die Leiterin der Berliner bpa-Landesgeschäftsstelle, Anja Hoffmann, die die Verhandlungen begleitet hat. Auch alle eingesetzten Pflegefachkräfte müssen zusätzlich qualifiziert sein und über Erfahrung in der Beatmungs- und Intensivversorgung verfügen.
Der bpa hofft nun, dass diese standardisierte Vereinbarung mit allen Kassen Vorbild für die Entwicklung von Leistungs- und Qualitätsstandards in der Intensivpflege ist.