Generalistische Pflegeausbildung kann den Pflegeberuf attraktiver machen
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeausbildung. Das Gesetz wird den Beruf insgesamt attraktiver machen und Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten erleichtern. Allerdings ist Finanzierung bislang nicht überzeugend gelöst.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt in seiner Stellungnahme die im Gesetzentwurf der Bundesregierung gestellten Weichen für eine generalistische Pflegeausbildung. Durch die Zusammenführung der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in einen einheitlichen Beruf wird dieser insgesamt attraktiver. Aufstiegs-, Umstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten werden erleichtert. „Wir sind überzeugt, dass ein Festhalten am Status Quo nicht im Sinne der älteren Menschen wäre. Der neue Beruf kann die professionelle Pflege insgesamt stärken und zukunftsfähiger machen“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Allerdings sei die Finanzierung der neuen Pflegeausbildung bislang nicht überzeugend gelöst. Der Entwurf sieht vor, dass der Finanzierungbeitrag der Länder in sog. Ausgleichsfonds auf einen geringfügigen Anteil von unter neun Prozent festgelegt wird. Die Länder haben jedoch die weitgehende Zuständigkeit in Bildungsfragen. Es sei problematisch, die Soziale Pflegeversicherung als Teilversicherung in die Finanzierung der beruflichen Schulen einzubeziehen und damit die Kosten der generalistischen Pflegeausbildung den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen oder den Kommunen aufzuerlegen.
Der Deutsche Verein empfiehlt, die berufliche Pflegeausbildung in das System der berufsbildenden Schulen zu überführen. Die Pflegeausbildungen finden heute in vielen Bundesländern noch an Schulen „besonderer Art“ statt. Dies bedingt nicht selten eine unzureichende finanzielle Ausstattung, eine fehlende Planungssicherheit sowie eine fehlende Anschlussfähigkeit der erworbenen Abschlüsse. „Die Abschlüsse der Schulen für Pflegeausbildungen müssen flächendeckend mit erworbenen Abschlüssen im staatlichen Schul- und Hochschulsystem anschlussfähig und kompatibel werden. Sinnvoll und notwendig wäre es, die Schulen für Pflegeausbildungen in das Schulrecht der Länder zu überführen“, so Michael Löher.
Die ausführliche Stellungnahme ist unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2016/dv-6-16-pflegeberufsgesetz.pdf abrufbar.