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Infotelefon der Verbraucherzentrale zu ambulanten Pflegeverträgen startet

Ein neues Informationstelefon der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland klärt Verbraucher ab dem 18. Mai über ihre Rechte aus Verträgen rund um die ambulante Pflege auf.

Die meisten Pflegebedürftigen möchten zu Hause gepflegt und betreut werden. Wer sich dabei nicht nur durch Angehörige unterstützen lässt, schließt für die Versorgung selbst Verträge ab zum Beispiel mit ambulanten Pflegediensten oder ausländischen Betreuungsunternehmen.
Meist enthalten diese Verträge vorformulierte Klauseln (AGB) beispielsweise zu Entgelterhöhungen oder Kündigungsfristen.

„Viele Verbraucher sind verunsichert, wenn sie die langen Verträge unterschreiben sollen“, so Petra Hegemann, Projektleiterin aus Berlin. Ziel des unabhängigen Infotelefons ist es, die Verbraucher über ihre Rechte und über die Bedeutung der verwendeten Klauseln in den Verträgen aufzuklären.

Betroffene, Angehörige und andere Interessierte können sich ab dem 18. Mai 2016 mit Fragen zu ihren ambulanten Pflege- oder Betreuungsverträgen vertraulich an das Informationstelefon der Verbraucherzentralen unter der Rufnummer 030 – 54 44 59 68 wenden. Das Telefon ist zu folgenden Zeiten geschaltet:

montags 09-13 Uhr
mittwochs 14-18 Uhr
freitags 08-12 Uhr

Das Informationstelefon ist Teil des Projekts „Marktprüfung ambulante Pflegeverträge“, das von der Verbraucherzentrale Berlin in Kooperation mit den Verbraucherzentralen Brandenburg und Saarland durchgeführt und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert wird.




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