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Klage vor dem Sozialgericht: Pflegebedarf wurde auch im Widerspruch nicht anerkannt.

Das Leiden der Monika F. (Name durch die Redaktion geändert), wir berichteten darüber, besteht eigentlich in ihrer körperlichen Versehrtheit. Sie kann den rechten Arm gar nicht benutzen, den linken Arm kann sie nur stark eingeschränkt einsetzen.

Die Verweigerung ihrer Pflegekasse ihren hohen Pflegebedarf anzuerkennen, bringt sie jedoch zusätzlich in eine wirtschaftliche Not.

Wie will sie die Pflegeperson vergüten, die sich nahezu rund um die Uhr um sie kümmert. Die sie aus dem Bett holt, ihr beim Toilettengang hilft, sie wäscht und anzieht und auch noch das Essen zubereitet. Außerdem wäscht sie ihre Wäsche, putzt die Wohnung, geht Einkaufen, macht alles, was zum Leben, zum Überleben nötig ist.

Die Pflegeversicherung ist dafür da, Menschen, die Pflege auf Dauer in Anspruch nehmen müssen, zu helfen.

Entweder wird ein Pflegedienst bezahlt, der die Pflege übernommen hat, oder die versicherte Person bekommt Pflegegeld, damit sie sich selbst eine Pflegeperson aussuchen kann.

Natürlich kann man diese Leistungen auch miteinander kombinieren.

Monika F. bekommt bis heute keine Leistungen von der Pflegeversicherung, obwohl ihr Leistungen in Höhe eines Pflegegrades 4 zustehen.

Da auch der Widerspruch bei der Pflegekasse keinen Erfolg gezeigt hatte, hat sich Monika F. entschieden, den Kostenträger beim Sozialgericht auf Anerkennung des Pflegegrades 4 zu verklagen.

Sie hätte sich zwar vor dem Sozialgericht selber vertreten können, aber da sie sich im Verfahrensrecht nicht auskennt, hat sie die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch genommen, der sich im Sozialrecht auskennt. Dieser Rechtsanwalt arbeitet auch eng mit dem Berater zusammen, der ihr bei der Formulierung des Widerspruchs geholfen hatte. Mit vereinten Kräften wollen sie den angemessenen Pflegegrad erstreiten.

Nachdem Monika F. die Klage gegen ihre Pflegekasse eingereicht hatte, wartet sie nun auf eine Begutachtung durch einen Gutachter des Sozialgerichtes.

Zwischen dem Antrag im Dezember 2018 und heute im Februar 2020 liegen inzwischen 15 Monate. Mit einer solch langen Zeit muss man bei einem Gerichtsverfahren durchaus rechnen.

Da der Anwalt mit der Unterstützung des Beraters, der auch examinierter Krankenpfleger ist, die Ansprüche von Monika F. und die Versäumnisse der Gutachter sowie der Pflegekasse deutlich herausgearbeitet hat, erwarten sie eine positive Entscheidung von Seiten des Gerichts.




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