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Kommunen blockieren Entlastung von Pflegenden

Mit juristischen Manövern blockieren die Kommunen und Kreise die Entlastung von Pflegenden in Mecklenburg-Vorpommern. Nachdem eine Schiedsstelle höhere Personalvorgaben für die Pflegeeinrichtungen vorgeschlagen hatte, klagt der Kommunale Sozialverband nun gegen diese Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege.

„Nach langen Verhandlungen hätte die Schiedsstellenentscheidung schnell für eine verbesserte Personalstruktur in den Pflegeeinrichtungen gesorgt und den Pflegenden damit mehr Zeit für ihre wichtige Arbeit gegeben. Die Klage stellt alles infrage und lässt die Pflegenden und damit letzten Endes auch die Pflegebedürftigen im Regen stehen“, kritisiert der Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) in Mecklenburg-Vorpommern, Michael Händel.

Die Entscheidung der Schiedsstelle hätte eigentlich ein Verhandlungsverfahren zwischen den Trägerverbänden und den Kostenträgern beenden und die Personalausstattung in den Pflegeheimen zügig an die veränderten Anforderungen anpassen sollen. „Nun blockiert der Kommunale Sozialverband als Sozialhilfeträger diese Entwicklung. Offenbar soll es auch in Zukunft dabei bleiben, dass sich in Mecklenburg-Vorpommern im Schnitt nur knapp 31 Pflegekräfte um 100 hilfebedürftige Bewohner kümmern, während es im Bundesdurchschnitt 35 und in Bayern sogar 41 sind“, erläutert Händel. Die Personalbemessung sei seit 2006 nicht angepasst worden, obwohl die Arbeitsbelastung für Pflegende enorm zugenommen habe.

„Eine spürbare Verbesserung war zum Greifen nahe, da präsentieren sich die Landkreise und kreisfreien Städte als Verhinderer der Verbesserung der Versorgung und der Entlastung der Pflegenden in Mecklenburg-Vorpommern.“ Der bpa-Landesvorsitzende Händel verweist auch auf wiederholte Aufrufe der Landessozialministerin Birgit Hesse für eine Stärkung der Pflegeberufe. „Das sind Sonntagsreden, wenn die Städte und Landkreise gleichzeitig mehr Personal in der Pflege durch eine Klage blockieren.“




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