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Landkreis Diepholz rudert zurück

„Die öffentliche Kritik des bpa in Niedersachsen am Landkreis Diepholz, der alle Pflegedienste vor Ort verpflichten wollte, mindestens quartalsweise alle Leistungen für jeden einzelnen Pflegebedürftigen nachzuweisen, obwohl entsprechende Übersichten bereits für die Pflegekassen und für die Pflegedokumentation erstellt werden

und der Landesrechnungshof schon heute die Angaben der Dienste laut Gesetz überprüfen kann, hat prompt Wirkung gezeigt“, so der niedersächsische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Karsten Neumann.“ Der Landrat habe gestern mit einem Schreiben an alle betroffenen Pflegedienste im Landkreis klargestellt, dass er die gerade erst angeordnete Verpflichtung wieder zurückzieht. Hintergrund sei eine falsche Rechtsauslegung des erst im letzten Jahr durch den Landtag beschlossenen neuen Paragraphen gewesen.

„Wir sind dem Landkreis Diepholz sehr dankbar für seine schnelle und unbürokratische Lösung des Problems“, so Karsten Neumann weiter. „Dadurch konnten viele rechtliche Auseinandersetzungen auch unter Einbeziehung der Pflegebedürftigen vermieden werden.“

Der bpa hält an seiner grundsätzlichen Kritik am § 12a NPflegeG trotz dieser lokalen Entscheidung fest. „Das Beispiel des Landkreises Diepholz zeigt, wie unverständlich das neue Gesetz formuliert ist“, so Karsten Neumann weiter. „Hierauf hatten wir den Landtag mehrfach im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hingewiesen.“




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