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Leistungen der Pflegeversicherung bis Ende Oktober beantragen

Bislang müssen Pflegekassen innerhalb von 25 Tagen entscheiden, ob sie Leistungen der Pflegeversicherung gewähren. Ab 1. November 2016 bis 31. Dezember 2017 ist diese Frist ausgesetzt. Pflegeversicherte müssen in diesem Zeitraum voraussichtlich länger warten, bis sie eine Entscheidung der Pflegekasse erhalten. „Wer auf eine rasche Entscheidung angewiesen ist, sollte bis spätestens 31. Oktober 2016 einen Antrag stellen“, rät Meret Lobenstein, Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Ansonsten müssen Pflegebedürftige die entstehenden Pflegekosten bis zur Entscheidung durch die Pflegekassen vorschießen. Wenn die Pflegekassen nach mehreren Wochen oder gar Monaten entscheiden, dass die Voraussetzungen für Leistungen der Pflegeversicherung nicht vorliegen, bleiben Betroffene auf den Kosten sitzen.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass zum 1. Januar 2017 zahlreiche Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft treten werden. Dann wird die Pflegebedürftigkeit neu definiert und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade und die Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung ist an neue Voraussetzungen geknüpft. Damit die Pflegekassen und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung genügend Zeit haben, sich auf die Änderungen einzustellen, werden die Entscheidungsfristen vorübergehend aufgehoben. Noch bis 31. Oktober 2016 müssen Pflegekassen innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, wenn ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt wird.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.




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