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Neuregelungen für Pflegebedürftige ab 2017

Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (bvkm) hat ein Merkblatt zu den neuen Regelungen für Pflegebedürftige erstellt. Die Übersicht mit den wichtigsten Änderungen ab 2017 kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden.

Ende 2015 hat der Bundestag das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen, mit dem zum 1. Januar 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im Recht der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) eingeführt wird. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade. Das Begutachtungssystem, nach dem der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt wird, wird dazu auf eine neue Grundlage gestellt. Wer bereits heute pflegebedürftig ist, wird ohne erneute Begutachtung in das neue System übergeleitet.

Der bvkm hat zu diesen Neuregelungen ein Merkblatt erstellt. In der Kurzübersicht können Interessierte die wichtigsten Änderungen ab 2017 nachlesen. U. a. werden das neue Begutachtungssystem vorgestellt, die dort angewandten Kriterien, die fünf neuen Pflegegrade, die finanziellen Leistungen bei häuslicher Pflege und in vollstationären Einrichtungen sowie die Leistungen der teilstationären Pflege und Kurzzeitpflege. Außerdem ist in einer weiteren Tabelle nachzulesen, wie die bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade umgeleitet werden.

Das Merkblatt zum kostenlosen Download ist zu finden unter http://bvkm.de/recht-ratgeber/




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