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Pflege erklärt Kliniken neue Verordnungen

Private ambulante Pflegedienste in Brandenburg sorgen jetzt mit einem Infoblatt für Ärzte für eine reibungslosere Versorgung von Krankenhauspatienten nach einem Klinikaufenthalt. „Obwohl die behandelnden Krankenhausärzte neuerdings für die Zeit nach der Entlassung eines Patienten häusliche Krankenpflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sowie Haushaltshilfen direkt verordnen können, ging dies bislang in vielen Fällen schief“, erklärt die brandenburgische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) Ellen Fährmann.

„In guter Absicht haben die Klinikärzte die pflegerischen Maßnahmen zum Beispiel oft für einen längeren Zeitraum verordnet. Damit konnten unsere Mitgliedsdienste diese Verordnungen aber nicht nutzen“, erklärt Fährmann.

Schon bei kleinen Formfehlern hätten sich die Krankenkassen häufig geweigert, die Verordnungen aus der Klinik anzuerkennen. „Da reicht schon ein fehlendes Kreuzchen oder eben ein zu langer Zeitraum, auch wenn die pflegerischen Leistungen ohnehin längerfristig notwendig sind“, so Fährmann. In der entsprechenden Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege sei aber eindeutig festgelegt, dass Krankenhausärzte diese Leistungen nur für einen Zeitraum von maximal sieben Tagen verordnen dürfen. „Um Probleme mit den Krankenkassen zu vermeiden, sind unsere Dienste dann meist doch schnell zum Hausarzt gefahren, um sich dort die Verordnung richtig ausstellen zu lassen.“

Mit einem instruktiven Informationsblatt für die Klinikärzte soll sich dies nun ändern. „Dass Krankenhäuser und Pflegedienste gemeinsam schnell und unkompliziert die häusliche Krankenpflege nach einem Klinikaufenthalt organisieren können, ist eine wichtige Neuerung. Wenn wir als Pflegedienste dabei mit unserer Erfahrung Starthilfe geben und die Ärzte unterstützen können, dann ist das ja auch ein schönes Zeichen dafür, wie sehr wir inzwischen Hand in Hand arbeiten“, betont die brandenburgische bpa-Landesvorsitzende Fährmann.




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