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Pflege-Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2017 deutlich an

Ab 1. Januar 2017 steigt der Mindestlohn in der Altenpflege für die gut 400 000 Pflegehilfskräfte der voll- und teilstationären sowie der ambulanten Altenpflege und für die nahezu 45 000 Betreuungskräfte erneut deutlich an. Der Mindestlohn, also die absolute Untergrenze, die mindestens bezahlt werden muss, liegt dann bei 10,20 Euro je Zeitstunde im Westen und bei 9,50 Euro im Osten.

Aktuell beträgt der Pflegemindestlohn 9,75 Euro in den alten und 9 Euro in den neuen Bundesländern. Mit der erneuten Erhöhung ab 1. Januar 2017 liegt der Pflege-Mindestlohn weiter deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn, der zum 1. Januar 2017 bundesweit einheitlich von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben wird.
Quelle: Arbeitgeberverband Pflege e.V.




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