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Senioren-Assistenten bekennen sich zu Inhalt und Zielen der „Pflege-Charta“

Persönliche Zuwendung sowie individuelle Unterstützung für eine selbstbestimmte und würdevolle Teilhabe am Leben: Das ist für viele Menschen gerade im Alter der Schlüssel zu mehr Lebensqualität. Da Pflege- oder Haushaltsdienste dies nicht leisten können, stehen seit einigen Jahren qualifizierte Senioren-Assistenten, ausgebildet und zertifiziert nach dem „Plöner Modell“, älteren und hilfsbedürftigen Menschen professionell zur Seite.

Eine Aufgabe, die neben Empathie, sozialer Kompetenz, Lebenserfahrung sowie einer fundierten Ausbildung ein hohes Maß an Verantwortung voraussetzt. Ihr Berufsverband, die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e. V., hat seinen Mitgliedern darum eigene, äußerst anspruchsvolle Ethik- und Qualitätsleitlinien für die Berufsausübung vorgegeben.

Obwohl Senioren-Assistenz als personenbezogene Dienstleistung primär der Erhaltung bzw. Wiedererlangung von Eigenständigkeit und Lebensqualität dient und das Ziel verfolgt, eine Pflegesituation zu vermeiden oder hinauszuzögern, ist ihr Betreuungseinsatz dennoch sehr häufig in Ergänzung zur Pflege notwendig und gefragt. „Speziell aus diesem Grund“, so die Vorsitzende des Vorstands der BdSAD, Sigrid Zimmer, „haben wir uns entschlossen, die ‚Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen‘ – kurz: ‚Pflege-Charta‘ genannt – zusätzlich anzuerkennen. Denn die Charta soll im Geiste ihrer Verfasser eine Leitlinie für alle Menschen und Institutionen sein, die Verantwortung in Pflege, Betreuung und Behandlung übernehmen. Dazu zählen auch die in der BdSAD organsierten Senioren-Assistentinnen und -Assistenten.“

Ziel der Charta ist es, die Rolle und Rechtsstellung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu stärken, indem grundlegende und selbstverständliche Rechte von Menschen, die der Unterstützung, Betreuung und Pflege bedürfen, zusammengefasst werden. Unter anderem sind darin die Rechte auf Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe (Artikel 1), auf körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit (Artikel 2), auf Schutz der Privat- und Intimsphäre (Artikel 3), auf eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung (Artikel 4), auf Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft (Artikel 6) sowie auf palliative Begleitung, Sterben und Tod (Artikel 8) festgeschrieben. „Damit gehen wir als Berufsstand der Senioren-Assistenten vollumfänglich konform“, so Sigrid Zimmer.

Der Link zur Pflege-Charta: http://www.pflege-charta.de




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