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VDAB zum Kabinettsentwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes

Statt die dringend notwendigen Verbesserungen der Arbeits- und Rahmenbedingungen professioneller Pflegeeinrichtungen und professionell Pflegender anzugehen, sieht das Dritte Pflegestärkungsgesetz vor, den Kommunen mehr Befugnisse zur Steuerung des regionalen Bedarfs an Pflegeeinrichtungen zu geben. Dafür nehmen die Verantwortlichen einen Eingriff in den freien Zugang zum Markt und damit verbundene Risiken billigend in Kauf.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB): „Die kommunale Bedarfssteuerung ist, in welcher Form auch immer, ein Rückfall in planwirtschaftliche Vorzeit. Der VDAB verwahrt sich gegen diesen Eingriff. Damit schränkt man ohne Not die Entwicklung einer Branche ein, deren Innovationen in Zukunft dringend gebraucht werden. Denn nur in einer marktgerecht wachsenden Versorgungsstruktur kann sichergestellt werden, dass jeder, der professionelle Pflege braucht, sie auch in Zukunft bekommen kann“.

Geht es nach der Bundesregierung, könnten Länder zukünftig regionale Pflegeausschüsse und sektorenübergreifende Landespflegeausschüsse einrichten, die dann sogenannte „Pflegestrukturplanungsempfehlungen“ abgeben. Der Grad der Verbindlichkeit dieser Empfehlungen würde sich dann aus dem jeweiligen Landesrecht ergeben. „Es ist für uns schwer vorstellbar, dass es Versorgungs-, Rahmen- und Vergütungsverträge nur noch im Einklang mit den Pflegestrukturplanungsempfehlungen geben können soll und halten dies auch rechtlich für unvertretbar. Wir appellieren an den Gesetzgeber, diesen Irrweg zu verlassen und stattdessen die Stärkung der unternehmerischen Freiheit von Pflegeeinrichtungen in den Fokus zu nehmen. Denn nur starke Unternehmen, die sich frei am Markt bewegen, können die notwendigen Innovationen vorantreiben. Letztlich sollten dann die Pflegebedürftigen entscheiden, welche Angebote sich durchsetzen und nicht der fürsorgend steuernde Staat in dem irrigen Glauben, zu wissen, was gut für Pflegebedürftige und die Pflegebranche ist“, so Knieling.

Der VDAB begrüßt die Haltung des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV), der in seiner Stellungnahme zur Veröffentlichung des Kabinettentwurfs den Plan der Bundesregierung, wonach die Kommunen zu Steuerungszwecken auf Gelder der Pflegeversicherung zugreifen kann, zurückweist. „Damit werden Mittel der Pflegeversicherung faktisch als kommunale Strukturförderung zweckentfremdet. Wenn die Kommunen zukünftig eine andere Rolle im Pflegebereich spielen sollen, sind die dafür notwendigen Gelder aus Steuermitteln aufzubringen und nicht aus Beitragsmitteln der Sozialen Pflegeversicherung. Andernfalls wird die Pflegeversicherung quasi in die kommunale Daseinsvorsorge einbezogen. Sollte es dazu kommen, fehlen wichtige Finanzmittel in der Finanzierung von Pflegeleistungen“, so Knieling.
Quelle: Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.




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