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Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FeM) sind ein massiver Eingriff in die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit eines Menschen. Im Rahmen eines verantwortungsvollen Umgangs mit FeM gilt der Grundsatz, dass der Einsatz entsprechender Maßnahmen immer das letzte Mittel der Wahl sein muss.

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind zum Beispiel Fixierungen, die einen Pflegebedürftigen daran hindern, eigenständig den momentanen Aufenthaltsort zu verlassen oder zu wechseln, aber auch die Verabreichung von Medikamenten, mit dem Ziel, Betroffene in ihrem Bewegungsspielraum einzugrenzen.

Die häufigsten Ursachen für den Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen sind Sturzgefahren beziehungsweise Unruhe im Sinne einer Selbstgefährdung.

In den vergangenen Jahren gab es auf den Ebenen der Verbände sowie auch der Politik ein Umdenken, wie mit Freiheitsbeschränkungen umzugehen ist.

Zum Beispiel hat das Bundesland Hessen mit dem „hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen“ (HGBP) eine Rechtsgrundlage für die Betreuungs- und Pflegeaufsicht geschaffen. (in Kraft getreten am 7. März 2012)

„Gerichtlich genehmigte freiheitsentziehende Maßnahmen sind auf das notwendige Maß zu beschränken und unter Angabe der Genehmigung und der oder des für die Anordnung der Maßnahme Verantwortlichen zu dokumentieren.“

(vgl. § 5 HGBP)

Pflegeeinrichtungen sind somit unter anderem verpflichtet, sich inhaltlich und strukturell mit dem Thema auseinander zusetzen, indem sie Rahmenbedingungen schaffen, um Mitarbeiter hinreichend auf einen verantwortungsvollen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen vorzubereiten.

Beispiele für solche Rahmenbedingungen sind Entwicklungen geeigneter Konzepte, Gestaltung erforderlicher Verfahrensanweisungen sowie entsprechende Schulungsmaßnahmen.

Autor: Holger Biemann http://www.qm-berater-online.de




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