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Voller Leistungsbetrag auch bei niedrigen Pflegesätzen

Leistungskürzungen für Heimbewohner bei sog. „negativen Eigenanteilen“ sind nicht zu erwarten, so sieht es eine Handreichung des Bundesgesundheits-ministeriums zu Umsetzungsfragen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vor.

„Der bpa hat schon im letzten Jahr gefordert, dass es nicht zu Leistungskürzungen bei den Heimbewohnern kommen darf, wenn der Pflegesatz niedriger ist als die Pflegesachleistung“, so bpa Geschäftsführer Herbert Mauel. „Es ist eine gute Nachricht, wenn auch künftig Bewohner in Pflegeheimen mit eher niedrigen Pflegesätzen den vollen Leistungsbetrag aus der Pflegeversicherung erhalten. Ein Heimplatz wird dadurch insbesondere für viele Bewohner in den neuen Bundesländern deutlich preiswerter.“

Offene Fragen unbeantwortet ließen allerdings die Empfehlungen an die Pflegeheime zur Information der Versicherten über ihren künftigen Pflegegrad. Es bestehe die Gefahr, Heimverträge auf vermeidbar unsicherer Grundlage vereinbaren zu müssen, da viele Pflegekassen die Bescheide zu den neuen Pflegegraden erst kurz vor Jahresende verschicken wollen. „Die Fristen sind allen Beteiligten seit über einem Jahr bekannt. Die Pflegeheime müssen und werden alle Heimbewohner im November zu den Änderungen in der Pflegeversicherung und zu den finanziellen Auswirkungen informieren. Umso unverständlicher ist es, wenn vielen Bewohnern zu diesem Zeitpunkt keine verlässliche Aussage ihrer Pflegekasse vorliegt“, so Mauel abschließend.




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