Der-Pflegebedarf.de – Die Seite für Pflegeberufe, Pflegestufen und Pflegebedarf

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad

Wenn Pflegebedürftige und ihre Familien ab Januar 2017 mit einem völlig neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und einer neuen Begutachtung von Pflegebedürftigkeit sowie neuen Leistungen konfrontiert werden, finden sie in Bremen überall kompetente Ansprechpartner. Pflegende aus mehr als 100 privaten Pflegeheimen und ambulanten Diensten haben sich bereits intensiv mit den Kriterien für die Einordnung in die künftig geltenden Pflegegrade beschäftigt.

Von dieser Einstufung hängen zukünftig die Leistungen ab, die den pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) hat hierzu eigens umfangreiche Schulungen für seine Mitglieder angeboten und ein spezielles elektronisches System zur Unterstützung entwickelt.

„Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ändert viel mehr als die Zuordnung in fünf Pflegegrade statt der aktuellen drei Pflegestufen. Dabei liegt der Schwerpunkt weniger auf dem benötigten Zeitaufwand als vielmehr auf dem Grad der verbliebenen Selbstständigkeit“, erläutert der bpa-Landesvorsitzende Sven Beyer in Bremen. Mit dem neuen Einstufungsverfahren könne der individuelle Unterstützungsbedarf der Pflegebedürftigen besser berücksichtigt werden.

Es sei aber auch zu erwarten, dass viele Betroffene und ihre Angehörigen am Anfang Schwierigkeiten haben werden, die Gründe für die Einstufung in einen Pflegegrad nachzuvollziehen. Für die Wahl der ambulanten und Tagespflegeleistungen seien Informationen über den Inhalt und den Umfang der neuen Leistungen aber bedeutsam. „In dieser schwierigen Umstellungsphase sind unsere Mitgliedsunternehmen wichtige und hilfreiche Ansprechpartner“, so Beyer, der pflegenden Angehörigen noch einen Hinweis gibt: „Ambulante Pflegedienste bieten praktische Pflegekurse und individuelle Schulungen zu Hause an, deren Kosten von den Kassen übernommen werden.“

Neben den Seminaren hat der bpa auch eine EDV-gestützte Arbeitshilfe für seine Mitglieder entwickelt, mit der die Begutachtung und die Einstufung eines Pflegebedürftigen simuliert werden kann. „Damit werden Einstufungen des MDK transparent, und die Fachkräfte in Pflegediensten und -einrichtungen können Betroffenen und Angehörigen erklären, warum ein bestimmter Pflegegrad ermittelt wurde“, so Beyer.




Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben

du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.